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Was Vereine wissen müssen
Wie Sie sich und Ihren Verein vor unseriösen Sportreiseveranstaltern schützen können

Es geht nichts über eine richtig tolle Sportreise mit dem Verein - denn im Verein ist es bekanntlich am schönsten.

Aber Vorsicht! Als Reiseorganisator im Sportverein sollten Sie bei der Planung einer Sportreise wissen, dass es unter den Sportreiseveranstaltern auch "schwarze Schafe" gibt, vor denen Sie sich im eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Mitreisenden schützen sollten. Sonst könnte es auch Ihnen passieren, dass Sie beim nächsten Sporturlaub nach einer ebenso langen wie ermüdenden Busfahrt mit Ihrer Reisegruppe in der glühenden Mittagsonne in südlichen Gefilden vor dem gebuchten Hotel auf den Koffern sitzen und keinen Einlaß ins Hotel finden.
Zwar haben Sie den Reisepreis in Höhe 11.000,00 Euro für die Sportreise nach Spanien schon 6 Wochen vor Reiseantritt an Ihren Sportreiseveranstalter überwiesen (übrigens Ihr erster Fehler!) - aber Ihr Geld ist im ausländischen Hotel niemals angekommen, weil Ihr Veranstalter zwischenzeitlich in eine finanzielle Schieflage geraten ist und Ihr Geld anderweitig "angelegt" hat. Es kommt wie es kommen muß: der Hotelier lässt Ihre Gruppe nicht ins Hotel, Sie laden die nicht ausgepackten Koffer wieder in den Bus, fahren wutentbrannt, begleitet von endlosen Vorwürfen Ihrer Mitreisenden, nach Hause - und suchen als allererstes Ihren Rechtsanwalt auf.
Ihre angestaute Wut auf den Veranstalter, dem Sie "es jetzt zeigen und bis zum Bundesgerichtshof verklagen" wollen, weicht schlagartig einer grenzenlosen Enttäuschung und Hilflosigkeit, wenn Ihnen in diesem scheinbar sonnenklaren Fall Ihr Anwalt wenig Hoffnung macht, Ihnen sogar noch ein Mitverschulden anlastet, und die Sache auf den Punkt bringt, indem er Sie erstaunt und ungläubig fragt:

"Hatten Sie denn wirklich keinen Sicherungsschein?"

Wenn Sie Ihrem Anwalt diese Frage mit "nein" beantworten müssen, bleibt ihm wahrscheinlich nur noch die ernüchternde Feststellung:

"Dann ist Ihr Geld weg!"

Ihren zaghaften Einwand, dass Sie diese Sportreise bei einem ganz bekannten und großen Sportreiseveranstalter gebucht hatten, mit dem Ihr Verein schon mehrmals problemlos verreist war, wird Ihren Anwalt ebenso wenig beeindrucken wie später den Deutschen Fußball-Bund, den Sie vielleicht schriftlich vor Ihrem ungetreuen Sportreiseveranstalter warnen wollen. Selbst der Richter, der Wochen oder Monate später über Ihren Fall zu entscheiden hat, wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit und ein erhebliches Mitverschulden an der ganzen Misere anlasten, und Sie fragen:

"Weshalb haben Sie denn vor dem Reiseantritt überhaupt Geld überwiesen - ohne Sicherungsschein?"

Natürlich bleibt auch Ihren Mitreisenden, die ihrem sauer verdienten Geld gleichermaßen hinterher trauern, nicht verborgen, wie leichtfertig und grob fahrlässig Sie mit ihrem Geld umgegangen sind. Einige werden sich mit Rücksicht auf die persönliche Freundschaft mit dem Verlust ihres Geldes zufrieden geben, andere werden Sie mit Schuldvorwürfen überhäufen, und der eine oder andere, der Ihnen persönlich nicht so nahe steht, wird gar versuchen, sein Geld von Ihnen zurückzufordern!
Natürlich hatten Sie das Geld im guten Glauben und im Vertrauen auf die Seriosität Ihres Sportreiseveranstalters überwiesen, mit dem es in der Vergangenheit noch nie Probleme gegeben hatte. Aber, wie heißt es nicht ganz zu Unrecht: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" Nachdem Sie von der total einfachen, bequemen und sicheren Kontrollmöglichkeit in diesem Falle leichtfertigerweise keinen Gebrauch gemacht haben, stehen Sie jetzt, wo das Ihnen anvertraute Geld wohl abgeschrieben werden muß, mit ausgesprochen schlechten Karten da! Weder Ihr Anwalt, noch der DFB, noch der Richter und erst recht nicht die letztendlich durch Ihr Verhalten geschädigten Mitreisenden dürften in der Lage sein, Ihnen aus der selbstverschuldeten Klemme zu helfen. Was bei Ihnen zurückbleiben wird, ist die das dringende Bedürfnis, andere Vereine vor ähnlich schlimmen Erlebnissen zu warnen. Die schwarzen Schafe unter den Sportreiseveranstaltern erkennt man nämlich sehr einfach, beinahe auf den ersten Blick. Lesen Sie mal aufmerksam weiter. Das Wissen um die folgenden Fragen und Antworten ist für Sie und alle Reiseorganisatoren in den Sportvereinen von elementarer Bedeutung!


Was ist ein "Sicherungsschein" und was hat der mit einer Sportreise zu tun?

"Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein gilt als alleiniger Nachweis, dass der Sportreiseveranstalter die Zahlungen des Vereins auf den Reisepreis gemäß § 651 k BGB versichert hat. Die gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung der Kundengelder gilt übrigens in der gesamten Europäischen Union, also auch für solche Veranstalter, die ihren Sitz in anderen EU-Ländern haben. Von denen hören Sie häufig die Ausrede, man hätte "das Turnier für zig-tausend Euro versichert". Bei diesen Versicherungen handelt es sich allerdings in nahezu allen Fällen lediglich um solche Versicherungen, mit denen der Veranstalter sein eigenes Haftpflichtrisiko abdeckt! Die Zahlungen auf den Reisepreis der Sportvereine sind in diesen Versicherungen überhaupt nicht enthalten. Falls Ihr Sportreiseveranstalter nicht in der Lage ist, Ihnen einen Sicherungsschein auszuhändigen, sollten Sie ihn fragen, bei welchem Kundengeldabsicherer er die Zahlungen auf den Reisepreis angeblich versichert hat. Durch eine Rückfrage bei dem Ihnen benannten Versicherungsunternehmen können Sie ganz einfach herausfinden, ob die Angaben des Sportreiseveranstalters stimmen."

Muß man den Sicherungsschein eigentlich anfordern?

"Nein, ganz im Gegenteil! Der Sportreiseveranstalter ist vielmehr gesetzlich dazu verpflichtet, den Sicherungsschein unaufgefordert vor der Anzahlung auszuhändigen. Bestehen Sie grundsätzlich auf der Aushändigung eines Sicherungsscheines vor der Anzahlung und lassen Sie sich keinesfalls von Ausreden beeindrucken."

Muß man überhaupt eine Zahlung vor Beendigung der Sportreise leisten, wenn kein Sicherungsschein ausgehändigt wurde?

"Nein, auf gar keinen Fall! Der Sportreiseveranstalter darf nach den geltenden Gesetzen Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Sportreise nicht einmal fordern, geschweige denn annehmen, wenn er nicht zuvor den Sicherungsschein ausgehändigt hat.

Wie hoch darf die Anzahlung denn überhaupt sein, und wann ist nach den gesetzlichen Bestimmungen die Restzahlung fällig?

"Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf die Anzahlung nicht höher als 10 % vom Reisepreis betragen. Beispiel: Die Sportreise kostet pro Person 260,00 Euro, dann darf keine höhere Anzahlung verlangt werden als 26,00 Euro pro Person. Die Restzahlung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig - und keinen Tag früher!

Stimmt es, dass sich auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) schon mit diesem Problem befasst hat?

Ja, das stimmt, und zwar zum wiederholten Mal seit 1999. Im Jahr 2000 wurden deshalb auch die DFB-Bestimmungen über "Spiele mit ausländischen Mannschaften" durch folgenden Passus ergänzt: "Den Spielgenehmigungsanträgen deutscher Mannschaften im Ausland ist ein Nachweis beizufügen (Sicherungsschein), dass die von den Vereinen im voraus gezahlten Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gegen die Zahlungsunfähigkeit oder den Konkurs des Veranstalters abgesichert sind". Das hatten Sie bisher weder gewusst noch beachtet? Glück gehabt, wehe aber, wenn es mal schief geht!

Und die Handballer? Haben die dieses Problem auch schon erkannt?


Und ob! Man bedenke: Schon im Oktober 1996 hatte "auf Grund uns bekannter Vorgänge" der Präsident des Handball-Verbandes Berlin in einem Rundschreiben an den Deutschen Handball-Bund (DHB), an sämtliche Regional- und Landesverbände, an die Berliner Handballvereine, sowie an die Verbandszeitschriften und mehrere Handball-Fachzeitschriften, besorgt auf die schwarzen Schafe (Zitat: "Grauzone-Anbieter") unter den Sportreiseveranstaltern aufmerksam gemacht und zu erhöhter Wachsamkeit bei der Buchung von Sportreisen bei kommerziellen Veranstaltern aufgerufen, die sich auf Kosten der Sportvereine über geltendes Recht hinwegsetzen. In diesem Rundschreiben wurde um "Vorsicht vor Anbietern" gebeten, "die keinen ordnungsgemäß eingetragenen Geschäftsbetrieb nachweisen können, keine verbindlichen und präzisen Angaben zum Reisepreis und zur Höhe und Fälligkeit der Anzahlung und Restzahlung machen, weder vor der Buchung ihre Geschäftsbedingungen, noch vor der Anzahlung einen Sicherungsschein vorlegen, mehr als 10% des Reisepreises fordern, die Restzahlung früher als 4 Wochen vor dem Reiseantritt fordern oder das Argument gebrauchen, als ausländische Veranstalter mit Sitz in einem anderen EU-Land nicht dem deutschen Recht zu unterliegen und sich deshalb auch nicht an die Bestimmungen des § 651 k BGB halten zu müssen". Man könnte meinen, die Handballer hätten schon 1996 das Gras wachsen hören. Kompliment!

Betrifft das denn eigentlich nur die Sportreiseveranstalter, oder am Ende auch meine im Reisebüro gebuchte private Urlaubsreise?

Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB sind für alle Reiseveranstalter bindend, ganz besonders auch für die Veranstalter von privaten Urlaubsreisen. Auch auf die ungesetzlichen Praktiken der schwarzen Schafe unter den Veranstaltern von Urlaubsreisen und Reisebüros weisen seit langem regelmäßig die Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern, Polizei und Medien hin.

Wie finde ich auf Anhieb heraus, ob ein Sportreiseveranstalter die Zahlungen auf den Reisepreis versichert hat oder nicht?

Ganz einfach und zuverlässig über das Internet. Rufen Sie dort die Homepage der größten deutschsprachigen Fachzeitschrift für die Reisebranche FVW INTERNATIONAL (www.fvw.de) auf, klicken Sie dort auf das "Reiseveranstalterregister" und geben Sie den Namen Ihres Reiseveranstalters ein. Die Antwort erfolgt prompt. Sie werden aus dem Staunen nicht herauskommen, wenn Sie feststellen, dass offensichtlich auch größere, bekannte und anscheinend seriöse Sportreiseveranstalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen! Allerdings: auch große Firmen sind gegen finanzielle Turbulenzen nicht gefeit! Beispiele gibt es dafür genug. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und buchen Sie Ihre Sportreise nur bei gesetzestreuen Sportreiseveranstaltern, bei denen Ihre Zahlungen auch nachweislich abgesichert sind!

Hat denn wenigstens WESPA-SPORT die Zahlungen versichert?

Das sollten Sie ruhig mal überprüfen, wir könnten Ihnen ja viel erzählen - Papier ist bekanntlich geduldig! Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir schicken Ihnen auf Wunsch gerne den Versicherungsnachweis zu.
Es geht aber auch viel einfacher, bequemer und schneller: Rufen Sie doch einfach mal die Homepage der FVW INTERNATIONAL auf und überzeugen Sie sich selbst:

www.fvw.de

Geben Sie in der Suchmeldung als Veranstalter "WESPA-SPORT" ein. Die Antwort wird Sie weiter nicht überraschen. Überrascht werden Sie allerdings schon sein, wenn Sie interessehalber die Namen mehrerer anderer Sportreiseveranstalter eingeben. Versuchen Sie es doch mal, Sie kennen doch ganz bestimmt außer WESPA-SPORT noch ein paar andere Namen!


Gehen Sie bei der Buchung Ihrer nächsten Sportreise auf Nummer Sicher.
Buchen Sie nicht nur besondere Qualität, sondern auch maximale Sicherheit:

Buchen Sie deshalb lieber gleich bei WESPA-SPORT!

 

 

 
 



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