Wie Sie sich und Ihren
Verein vor unseriösen Sportreiseveranstaltern schützen können
Es geht nichts über eine richtig tolle Sportreise mit dem
Verein - denn im Verein ist es bekanntlich am schönsten.
Aber
Vorsicht! Als Reiseorganisator im Sportverein sollten Sie bei der
Planung einer Sportreise wissen, dass es unter den Sportreiseveranstaltern
auch "schwarze Schafe" gibt, vor denen Sie sich im eigenen
Interesse und im Interesse Ihrer Mitreisenden schützen sollten.
Sonst könnte es auch Ihnen passieren, dass Sie beim nächsten
Sporturlaub nach einer ebenso langen wie ermüdenden Busfahrt
mit Ihrer Reisegruppe in der glühenden Mittagsonne in südlichen
Gefilden vor dem gebuchten Hotel auf den Koffern sitzen und keinen
Einlaß ins Hotel finden.
Zwar haben Sie den Reisepreis in Höhe 11.000,00 Euro für
die Sportreise nach Spanien schon 6 Wochen vor Reiseantritt an Ihren
Sportreiseveranstalter überwiesen (übrigens Ihr erster Fehler!)
- aber Ihr Geld ist im ausländischen Hotel niemals angekommen,
weil Ihr Veranstalter zwischenzeitlich in eine finanzielle Schieflage
geraten ist und Ihr Geld anderweitig "angelegt" hat. Es
kommt wie es kommen muß: der Hotelier lässt Ihre Gruppe
nicht ins Hotel, Sie laden die nicht ausgepackten Koffer wieder in
den Bus, fahren wutentbrannt, begleitet von endlosen Vorwürfen
Ihrer Mitreisenden, nach Hause - und suchen als allererstes Ihren
Rechtsanwalt auf.
Ihre angestaute Wut auf den Veranstalter, dem Sie "es jetzt zeigen
und bis zum Bundesgerichtshof verklagen" wollen, weicht schlagartig
einer grenzenlosen Enttäuschung und Hilflosigkeit, wenn Ihnen
in diesem scheinbar sonnenklaren Fall Ihr Anwalt wenig Hoffnung macht,
Ihnen sogar noch ein Mitverschulden anlastet, und die Sache auf den
Punkt bringt, indem er Sie erstaunt und ungläubig fragt:
"Hatten Sie denn wirklich keinen Sicherungsschein?"
Wenn Sie Ihrem Anwalt diese Frage mit "nein" beantworten
müssen, bleibt ihm wahrscheinlich nur noch die ernüchternde
Feststellung:
"Dann ist Ihr Geld weg!"
Ihren zaghaften Einwand, dass Sie diese Sportreise bei einem ganz
bekannten und großen Sportreiseveranstalter gebucht hatten,
mit dem Ihr Verein schon mehrmals problemlos verreist war, wird
Ihren Anwalt ebenso wenig beeindrucken wie später den Deutschen
Fußball-Bund, den Sie vielleicht schriftlich vor Ihrem ungetreuen
Sportreiseveranstalter warnen wollen. Selbst der Richter, der Wochen
oder Monate später über Ihren Fall zu entscheiden hat,
wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit und ein erhebliches Mitverschulden
an der ganzen Misere anlasten, und Sie fragen:
"Weshalb haben Sie denn vor dem Reiseantritt überhaupt
Geld überwiesen - ohne Sicherungsschein?"
Natürlich bleibt auch Ihren Mitreisenden, die ihrem sauer
verdienten Geld gleichermaßen hinterher trauern, nicht verborgen,
wie leichtfertig und grob fahrlässig Sie mit ihrem Geld umgegangen
sind. Einige werden sich mit Rücksicht auf die persönliche
Freundschaft mit dem Verlust ihres Geldes zufrieden geben, andere
werden Sie mit Schuldvorwürfen überhäufen, und der
eine oder andere, der Ihnen persönlich nicht so nahe steht,
wird gar versuchen, sein Geld von Ihnen zurückzufordern!
Natürlich
hatten Sie das Geld im guten Glauben und im Vertrauen auf die Seriosität
Ihres Sportreiseveranstalters überwiesen, mit dem es in der
Vergangenheit noch nie Probleme gegeben hatte. Aber, wie heißt
es nicht ganz zu Unrecht: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser!" Nachdem Sie von der total einfachen, bequemen und
sicheren Kontrollmöglichkeit in diesem Falle leichtfertigerweise
keinen Gebrauch gemacht haben, stehen Sie jetzt, wo das Ihnen anvertraute
Geld wohl abgeschrieben werden muß, mit ausgesprochen schlechten
Karten da! Weder Ihr Anwalt, noch der DFB, noch der Richter und
erst recht nicht die letztendlich durch Ihr Verhalten geschädigten
Mitreisenden dürften in der Lage sein, Ihnen aus der selbstverschuldeten
Klemme zu helfen. Was bei Ihnen zurückbleiben wird, ist die
das dringende Bedürfnis, andere Vereine vor ähnlich schlimmen
Erlebnissen zu warnen. Die schwarzen Schafe unter den Sportreiseveranstaltern
erkennt man nämlich sehr einfach, beinahe auf den ersten Blick.
Lesen Sie mal aufmerksam weiter. Das Wissen um die folgenden Fragen
und Antworten ist für Sie und alle Reiseorganisatoren in den
Sportvereinen von elementarer Bedeutung!
Was ist ein "Sicherungsschein" und was hat der mit
einer Sportreise zu tun?
"Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein gilt als alleiniger
Nachweis, dass der Sportreiseveranstalter die Zahlungen des Vereins
auf den Reisepreis gemäß § 651 k BGB versichert
hat. Die gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung der Kundengelder
gilt übrigens in der gesamten Europäischen Union, also
auch für solche Veranstalter, die ihren Sitz in anderen EU-Ländern
haben. Von denen hören Sie häufig die Ausrede, man hätte
"das Turnier für zig-tausend Euro versichert". Bei
diesen Versicherungen handelt es sich allerdings in nahezu allen
Fällen lediglich um solche Versicherungen, mit denen der Veranstalter
sein eigenes Haftpflichtrisiko abdeckt! Die Zahlungen auf den Reisepreis
der Sportvereine sind in diesen Versicherungen überhaupt nicht
enthalten. Falls Ihr Sportreiseveranstalter nicht in der Lage ist,
Ihnen einen Sicherungsschein auszuhändigen, sollten Sie ihn
fragen, bei welchem Kundengeldabsicherer er die Zahlungen auf den
Reisepreis angeblich versichert hat. Durch eine Rückfrage bei
dem Ihnen benannten Versicherungsunternehmen können Sie ganz
einfach herausfinden, ob die Angaben des Sportreiseveranstalters
stimmen."
Muß man den Sicherungsschein eigentlich anfordern?
"Nein, ganz im Gegenteil! Der Sportreiseveranstalter ist vielmehr
gesetzlich dazu verpflichtet, den Sicherungsschein unaufgefordert
vor der Anzahlung auszuhändigen. Bestehen Sie grundsätzlich
auf der Aushändigung eines Sicherungsscheines vor der Anzahlung
und lassen Sie sich keinesfalls von Ausreden beeindrucken."
Muß man überhaupt eine Zahlung vor Beendigung der
Sportreise leisten, wenn kein Sicherungsschein ausgehändigt
wurde?
"Nein, auf gar keinen Fall! Der Sportreiseveranstalter darf
nach den geltenden Gesetzen Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Beendigung der Sportreise nicht einmal fordern, geschweige denn
annehmen, wenn er nicht zuvor den Sicherungsschein ausgehändigt
hat.
Wie hoch darf die Anzahlung denn überhaupt sein, und wann
ist nach den gesetzlichen Bestimmungen die Restzahlung fällig?
"Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf die Anzahlung nicht
höher als 10 % vom Reisepreis betragen. Beispiel: Die Sportreise
kostet pro Person 260,00 Euro, dann darf keine höhere Anzahlung
verlangt werden als 26,00 Euro pro Person. Die Restzahlung ist nach
den gesetzlichen Bestimmungen frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt
fällig - und keinen Tag früher!
Stimmt es, dass sich auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB)
schon mit diesem Problem befasst hat?
Ja, das stimmt, und zwar zum wiederholten Mal seit 1999. Im Jahr
2000 wurden deshalb auch die DFB-Bestimmungen über "Spiele
mit ausländischen Mannschaften" durch folgenden Passus
ergänzt: "Den Spielgenehmigungsanträgen deutscher
Mannschaften im Ausland ist ein Nachweis beizufügen (Sicherungsschein),
dass die von den Vereinen im voraus gezahlten Leistungen gemäß
den gesetzlichen Vorgaben gegen die Zahlungsunfähigkeit oder
den Konkurs des Veranstalters abgesichert sind". Das hatten
Sie bisher weder gewusst noch beachtet? Glück gehabt, wehe
aber, wenn es mal schief geht!
Und die Handballer? Haben die dieses Problem auch schon erkannt?
Und ob! Man bedenke: Schon im Oktober 1996 hatte "auf Grund
uns bekannter Vorgänge" der Präsident des Handball-Verbandes
Berlin in einem Rundschreiben an den Deutschen Handball-Bund (DHB),
an sämtliche Regional- und Landesverbände, an die Berliner
Handballvereine, sowie an die Verbandszeitschriften und mehrere
Handball-Fachzeitschriften, besorgt auf die schwarzen Schafe (Zitat:
"Grauzone-Anbieter") unter den Sportreiseveranstaltern
aufmerksam gemacht und zu erhöhter Wachsamkeit bei der Buchung
von Sportreisen bei kommerziellen Veranstaltern aufgerufen, die
sich auf Kosten der Sportvereine über geltendes Recht hinwegsetzen.
In diesem Rundschreiben wurde um "Vorsicht vor Anbietern"
gebeten, "die keinen ordnungsgemäß eingetragenen
Geschäftsbetrieb nachweisen können, keine verbindlichen
und präzisen Angaben zum Reisepreis und zur Höhe und Fälligkeit
der Anzahlung und Restzahlung machen, weder vor der Buchung ihre
Geschäftsbedingungen, noch vor der Anzahlung einen Sicherungsschein
vorlegen, mehr als 10% des Reisepreises fordern, die Restzahlung
früher als 4 Wochen vor dem Reiseantritt fordern oder das Argument
gebrauchen, als ausländische Veranstalter mit Sitz in einem
anderen EU-Land nicht dem deutschen Recht zu unterliegen und sich
deshalb auch nicht an die Bestimmungen des § 651 k BGB halten
zu müssen". Man könnte meinen, die Handballer hätten
schon 1996 das Gras wachsen hören. Kompliment!
Betrifft das denn eigentlich nur die Sportreiseveranstalter,
oder am Ende auch meine im Reisebüro gebuchte private Urlaubsreise?
Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB sind für
alle Reiseveranstalter bindend, ganz besonders auch für die
Veranstalter von privaten Urlaubsreisen. Auch auf die ungesetzlichen
Praktiken der schwarzen Schafe unter den Veranstaltern von Urlaubsreisen
und Reisebüros weisen seit langem regelmäßig die
Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern, Polizei
und Medien hin.
Wie finde ich auf Anhieb heraus, ob ein Sportreiseveranstalter
die Zahlungen auf den Reisepreis versichert hat oder nicht?
Ganz einfach und zuverlässig über das Internet. Rufen
Sie dort die Homepage der größten deutschsprachigen Fachzeitschrift
für die Reisebranche FVW INTERNATIONAL (www.fvw.de)
auf, klicken Sie dort auf das "Reiseveranstalterregister"
und geben Sie den Namen Ihres Reiseveranstalters ein. Die Antwort
erfolgt prompt. Sie werden aus dem Staunen nicht herauskommen, wenn
Sie feststellen, dass offensichtlich auch größere, bekannte
und anscheinend seriöse Sportreiseveranstalter gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstoßen! Allerdings: auch große Firmen
sind gegen finanzielle Turbulenzen nicht gefeit! Beispiele gibt
es dafür genug. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und buchen
Sie Ihre Sportreise nur bei gesetzestreuen Sportreiseveranstaltern,
bei denen Ihre Zahlungen auch nachweislich abgesichert sind!
Hat denn wenigstens WESPA-SPORT die Zahlungen versichert?
Das sollten Sie ruhig mal überprüfen, wir könnten
Ihnen ja viel erzählen - Papier ist bekanntlich geduldig! Rufen
Sie an oder schreiben Sie uns, wir schicken Ihnen auf Wunsch gerne
den Versicherungsnachweis zu.
Es geht aber auch viel einfacher, bequemer und schneller: Rufen
Sie doch einfach mal die Homepage der FVW INTERNATIONAL auf und
überzeugen Sie sich selbst:
www.fvw.de
Geben Sie in der Suchmeldung als Veranstalter "WESPA-SPORT"
ein. Die Antwort wird Sie weiter nicht überraschen. Überrascht
werden Sie allerdings schon sein, wenn Sie interessehalber die Namen
mehrerer anderer Sportreiseveranstalter eingeben. Versuchen Sie
es doch mal, Sie kennen doch ganz bestimmt außer WESPA-SPORT
noch ein paar andere Namen!
Gehen Sie bei der Buchung Ihrer nächsten Sportreise auf
Nummer Sicher.
Buchen Sie nicht nur besondere Qualität, sondern auch maximale
Sicherheit:
Buchen Sie deshalb lieber gleich bei WESPA-SPORT!
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